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BEHANDLUNGEN

Öffnungszeiten & Termine:  Montag bis Freitag nach Vereinbarung
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Erstgespräch und Behandlungen können telefonisch vereinbart werden
unter 05521/98 70 77 oder per Email (siehe Kontakt)
Anwendungsgebiete:
Behandlung:

- Angst und Panikstörung

- Phobien

- Depression

- Psychosomatische Störungen

- chronische Schmerzzustände z.B. Kopfschmerz

- medizinische Krankheiten mit Erlebnisstörungen

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alle Lebensbereiche die zu gravierenden Veränderungen des Erlebens und Verhaltens einer Person führen, zuHause - auf der Arbeit oder sonst (z.B. kritische Lebensereignisse) können als Auftakt zur Entstehung für eben solche Veränderungen mit Krankheitswert gezählt werden.

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Altersgruppe: inzwischen nur noch ab Volljährigkeit

die ausgewählte Bandbreite verhaltenstherapeutischer Methoden u.a.

- Kognitive Therapie (A.BECK, Philadelphia)

- RET Rational Emotive Therapie (A.ELLIS, New York)

- Selbstmanagementtherapie (F.KANFER, Chicago)

- KOP Klärungsorientierte Psychotherapie (R.SACHSE, Bochum)

- Schmerzverarbeitung und -bewältigung

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Diagnostik, Indikation und Behandlung in Psychotherapie findet ausschließlich durch meine Person statt.

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Patienten mit Drogenkonsum, chronischem Alkoholabusus, psychotischen Störungen und fehlender Möglichkeit sich verbal mitzuteilen, können von mir nicht behandelt werden.

AU Bescheinigung oder Medikation nur per Arzt/Ärztin

Allgemeines:
Kosten und Anmeldung:

nach Anmeldung findet ein Erstgespräch statt. Danach wird von mir eine Diagnose vergeben und eine Indikation zur Psychotherapie gestellt.

Ein Konsil zur somatischen Abklärung medizinisch wird durch die Vergabe eines Formulars (Konsiliarbericht) an einen niedergelassen i.d.R. Hausarzt/Hausärztin eingeholt.

Bei vorliegender Behandlungsmotivation kann anschließend ein Antrag zur Psychotherapie gestellt werden.

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alle gesetzlichen Krankenversicherungen und Ersatzkassen

mit eGK2 (elektronische Gesundheitskarte)

Beihilfeberechtigte im öffentlichen Dienst

Privatversicherte (je nach gewähltem Tarif)

Selbstzahler

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es besteht Erstzugangsrecht, d.h. eine Überweisung ist nicht notwendig

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